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Rahmenbedingungen für eine klimafreundlichere Luftfahrt

Politische Instrumente, gesetzliche Vorgaben und Marktmechanismen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene im Überblick

Der Luftverkehr steht vor der Herausforderung, seine Emissionen deutlich zu reduzieren. Technische Lösungen allein reichen nicht aus, sondern erfordern auch konkrete Rahmenbedingungen. Dazu zählen wirtschaftliche Anreize wie SAF-Quoten und Investitionsförderung, regulatorische Vorgaben etwa durch die ReFuelEU-Verordnung oder das Bundes-Klimaschutzgesetz sowie marktbasierte Systeme wie der EU-Emissionshandel und das globale Kompensationsprogramm CORSIA. Dieser Artikelzeigt, welche internationalen Regelungen, europäische Richtlinien und nationale Maßnahmen eine zentrale Rolle bei der Transformation des Luftverkehrs spielen.

Mit welchen Maßnahmen kann der Markthochlauf von nachhaltigen Flugtreibstoffen beschleunigt werden?

Nachhaltige Flugtreibstoffe (SAF) sind ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung der Luftfahrt. Doch die Kosten für die Herstellung sind derzeit noch deutlich teurer als die Produktion fossilen Kerosins. Daher sind gezielte Anreiz- und Fördermaßnahmen nötig, um die Kosten zu senken und den SAF-Markthochlauf zu beschleunigen. Neben regulatorisch verpflichtenden Quoten bieten steuerliche Anreize bis hin zu direkten Investitionsprogrammen, um Angebot und Nachfrage nach SAF zu stimulieren.

Verpflichtende Beimischquoten und staatliche Abnahmegarantien

    Ein zentrales Mittel zur Steigerung der Nachfrage nach SAF sind verpflichtende Beimischquoten, wie sie etwa mit der ReFuelEU-Aviation-Verordnung auf EU-Ebene eingeführt wurden: Seit 2025 gilt eine 2 %-Quote, die bis 2050 auf 70 % steigt.


    Auch in anderen Staaten kommen gesetzliche Vorgaben zum Einsatz, um Kraftstoffanbieter und Kraftstoffverbraucher zu verpflichten. Während in Südkorea, im Vereinigten Königreich und in Kanada Verpflichtungen zur Treibstoffversorgung gelten, kommen in Ländern wie Singapur, Taiwan und Indonesien verpflichtende Quoten zur SAF-Nutzung zum Einsatz. In Brasilien wird eine Quote zur Reduktion von CO2-Emissionen vorgegeben.

Finanzielle Investitionsanreize

Um auch das Angebot an nachhaltigen Flugtreibstoffen zu erhöhen, setzen viele Staaten auf gezielte finanzielle Anreize. Dadurch soll der Aufbau der Produktionsanlagen sowie der Anlagenbetrieb gefördert und damit die Kosten für SAF langfristig gesenkt werden.

Finanzielle Unterstützung wird derzeit beispielsweise in Form von Kapitalzuschüssen, Steuererleichterungen für Hersteller oder Deckung der Mehrkosten durch den Einsatz von SAF umgesetzt. Darüber hinaus wird z.B. im Vereinigten Königreich an einem Einnahmesicherungsmechanismus gearbeitet.

Klare Regelungen für einen SAF-Markt

Darüber hinaus kann der Aufbau eines transparenten Marktes durch anerkannte Rahmenbedingungen gestützt werden. Dies umfasst die Festlegung von einheitlichen Nachhaltigkeitsstandards, sowie die Anerkennung bereits bestehender Systeme (z.B. ISCC, REDcert-EU-System) für die SAF-Produktion.


Zudem kann die Einführung eines „Book & Claim“-Mechanismus ein weiterer Baustein zum Aufbau eines Marktes für SAF sein. Das System ermöglicht einen virtuellen Handel mit SAF, wodurch die Umweltvorteile bei dem Einsatz von SAF unabhängig von der physischen Nutzung anerkannt werden. So kann SAF an einem Ort auf der Welt getankt und an einem anderen gutgeschrieben werden.

Wie funktioniert das internationale Klimakompensationssystem CORSIA?

Mit CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO ein weltweites Klimakompensationssystem für den Luftverkehr eingeführt. Ziel ist es, das CO₂-Wachstum im internationalen Luftverkehr ab dem Basisjahr 2020 klimaneutral zu gestalten. Airlines müssen dafür Emissionen, die über dem Basisemissionsniveau der Jahre 2019-2020 liegen, durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten, den sogenannten Offsets, ausgleichen.


Die Einführung von CORSIA erfolgt stufenweise: Seit 2019 gilt eine Berichtspflicht, ab 2021 läuft die freiwillige Teilnahmephase. Ab 2027 wird CORSIA für alle ICAO-Mitgliedstaaten verpflichtend – mit Ausnahme von Entwicklungs- und Inselstaaten.


Neben externen Kompensationen erlaubt CORSIA auch die Anrechnung nachhaltiger Flugtreibstoffe als Reduktionsoption. Voraussetzung ist, dass diese als „CORSIA Eligible Fuels“ zertifiziert sind, sodass bestimmte Nachhaltigkeits- und Herstellungsanforderungen nach ICAO Sustainability Certification Scheme (SCS) eingehalten werden.

Welche Vorgaben macht die EU für den Einsatz von Sustainable Aviation Fuels (SAF)?

Die Europäische Union verfolgt mit dem European Green Deal das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auch im Luftverkehr zu erreichen. Zwei zentrale Instrumente sind dabei der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) sowie die neue ReFuelEU-Aviation-Verordnung.


Seit 2012 sind innereuropäische Flüge Teil des EU-ETS. Airlines müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat abgeben. Die Gesamtzahl der Zertifikate sinkt jährlich. Ab dem Jahr 2025 wurde zudem eine Monitoring- und Berichtspflicht für die Non-CO2-Effekte der Luftfahrt im Rahmen des EU-ETS eingeführt.


Die ReFuelEU-Aviation-Verordnung verpflichtet Flugkraftstoffanbieter an EU-Flughäfen dazu, den Anteil nachhaltiger Flugtreibstoffe (SAF) schrittweise zu erhöhen – von 2 % im Jahr 2025 auf 70 % im Jahr 2050. Ein Teil dieser Quote entfällt verpflichtend auf synthetisches E-Kerosin. Anrechenbar sind nur solche Kraftstoffe, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinien (RED II und RED III) erfüllen – etwa hinsichtlich Rohstoffherkunft und Treibhausgasminderung. Bei Nichterfüllung der Quoten drohen Bußgelder, deren Höhe von den Mitgliedstaaten festgelegt wird. Zudem gilt eine Betankungspflicht: Mindestens 90 % des Kerosinbedarfs für EU-Abflüge müssen auch an EU-Flughäfen getankt werden, um gezieltes Ausweichen ins Ausland vorzubeugen (Anti-Tankering).

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Welche nationalen Gesetze und Vorgaben prägen die Nutzung von nachhaltigen Flugtreibstoffen in Deutschland?

Deutschland ergänzt die europäischen Regelungen für nachhaltige Flugkraftstoffe durch zusätzliche nationale gesetzliche und strategische Maßnahmen.


Ein zentrales Instrument ist das Bundes-Klimaschutzgesetz, das eine Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 vorsieht. Zwar wurden die sektoralen Ziele 2024 aufgehoben, doch bleiben europäische Vorgaben zur THG-Minderung im Verkehr relevant.


Über das Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgt die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie RED II, das ursprünglich eine eigene PtL-Quote ab 2026 vorsah. Gleichzeitig wird mit der PtL-Roadmap das Ziel verfolgt, bis 2030 jährlich 200.000 Tonnen synthetisches Kerosin verfügbar zu machen.


In der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) ist der Luftverkehr als zukünftiger Nachfrager definiert - sowohl für die direkte Nutzung von Wasserstoff als auch für die Nutzung von synthetischen Kraftstoffen, für deren Produktion Wasserstoff benötigt wird. Ziel ist der beschleunigte Ausbau der Wasserstoffproduktion und die Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur an Flughäfen.


Die 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer soll die steuerliche Begünstigung des Luftverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln ausgleichen. Die Höhe der Luftverkehrssteuer variiert je nach Flugdistanz. Ihre ursprüngliche Zweckbindung für die Förderung von CO2-neutralen, strombasierten Flugkraftstoffen wurde aufgrund von Haushaltseinsparungen jedoch nicht umgesetzt.

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